Nach psychischer Erkrankung begleiten wir Sie auf dem Weg in die Arbeitswelt!

Das novarea – Konzept ist ideal für Menschen, die durch eine psychische Erkrankung ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben, keine passende Arbeitsstelle finden oder Ausbildung/Studium nicht abgeschlossen haben. Wir bieten sowohl jungen Erwachsenen als auch langjährig Berufstätigen, wirkungsvolle Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Auch wenn noch ein Arbeitsverhältnis besteht, sind wir die richtige Einrichtung, um zu einer Wiederaufnahme der Tätigkeit und zu einem besseren Umgang mit den gestellten Anforderungen zu finden.


Voraussetzungen

Sie haben eine gesicherte psychiatrische Diagnose und sind schon über längere Zeit in Behandlung. Die akute Krankheitssymptomatik ist durch ambulante oder stationäre Behandlungen gebessert oder sogar in den Hintergrund getreten. Trotzdem ist Ihre Leistungsfähigkeit noch soweit eingeschränkt, dass eine Arbeitsaufnahme noch nicht möglich scheint. Sie benötigen noch weitergehende medizinische Unterstützung, so dass eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme alleine keinen Erfolg bringen würde.

Indikation

Sie leiden an einem oder mehreren von folgenden Gesundheitsproblemen:

  • Angststörungen
  • Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
  • affektive Störungen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • schwere neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

Bei Vorliegen einer primären Suchterkrankung oder einer geistigen Behinderung kann eine Aufnahme nicht erfolgen.

Persönliche Voraussetzungen

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann dann erfolgen, wenn Sie in der Lage sind, an der Maßnahme teilzunehmen, d.h. entsprechend belastbar und auch ausreichend motiviert sind. Außerdem muss eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen, sodass das festgelegte Rehabilitationsziel in einem angemessenen Zeitraum als wahrscheinlich erreichbar erscheint (positive Erwerbsprognose). Sofern sie an einer der o.g. Erkrankungen leiden und zusätzlich suchtkrank sind, kann eine Aufnahme nur nach einer nachgewiesenen, länger dauernden Abstinenz von allen psychoaktiven Substanzen erfolgen.


Zugangsverfahren

Eine Aufnahme in die Maßnahme erfolgt immer in mehreren Schritten, bei denen wir prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Bewilligung durch einen Kostenträger gegeben sind und Sie sich gut informieren können, um eine sichere Entscheidung treffen zu können.

1. Information über das Rehabilitationsverfahren/die Einrichtung

Sie kommen zu einer unserer Informationsveranstaltungen, sollten Sie danach weiter Interesse an unserer Maßnahme haben, können Sie im Anschluss einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch vereinbaren.

2. Info-Gespräch

In diesem Gespräch lernen wir Sie persönlich kennen und können prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Behandlung in unserer Einrichtung bei Ihnen gegeben sind. Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – Berichte aus vorbehandelnden Kliniken/psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen zum Gespräch mit.

3. Aufnahmeverfahren/Assessment

Im Aufnahmeverfahren klären wir ab, ob für Sie zum derzeitigen Zeitpunkt die Teilnahme an einer RPK-Maßnahme erfolgversprechend ist oder ob eine andere Form der Behandlung/ Betreuung angezeigt ist. Im Eingangsverfahren führen Sie Gespräche mit einem Arzt und einem Psychologen. Sofern wir für eine genaue Einschätzung Ihrer Rehabilitationsvoraussetzungen mehr Zeit brauchen, schlagen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Assessmentverfahren vor. Im Assessment hat der Bewerber die Möglichkeit, die Einrichtung, Mitarbeiter und das Verfahren näher kennenzulernen. Die Ergebnisse des Eingangsverfahrens/ Assessments werden in einer ärztlichen Empfehlung oder einem Rehabilitationsgutachten zusammengefasst.

4. Stellen des Antrages

Wir ermitteln den zuständigen Leistungsträger und beantragen zusammen mit Ihnen die Bewilligung der Maßnahme. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und übersenden Ihren Antrag mit unserem Rehabilitationsgutachten an die zuständige Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger. Der Einstieg gilt immer als medizinische Reha, Leistungsträger können deshalb nur eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger sein.

5. Bewilligung durch den Rehabilitationsträger

Der zuständige Leistungsträger entscheidet über Ihren Antrag und schickt einen Bewilligungsbescheid. (Es besteht natürlich immer auch die Möglichkeit, dass ein Antrag abgelehnt wird.)

6. Aufnahmetermin

Sobald wir einen Bewilligungsbescheid für unsere Maßnahme vorliegen haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Teilnahme?

Nehmen Sie einfach per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf.
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr telefonisch:

Telefon: +49 (0)241 475706-0
info@novarea-aachen.de